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Herzlich Willkommen auf den Seiten der Frauenbeauftragten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Hier finden Sie Informationen zu unseren vielfältigen Aktivitäten, deren oberstes Ziel die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist.

Unser Auftrag ist im Bayerischen Hochschulgesetz geregelt:

Art. 4, Abs. 1: "1 Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 2 Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. 3 Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft."

Art. 4, Absatz 2: "1 Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1.

 

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, so würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen!



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